Erfolg mit zweitem Gesellschafter

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Personelle Entscheidungen – ein Schlüssel zum Erfolg

Als letztes Beispiel möchten wir eine Existenzgründung anführen, bei der wir nicht direkt mitgewirkt haben. Die Mutter des Existenzgründers (damals bereits seit mehreren Jahrzehnten Mandantin im väterlichen Steuerbüro) hatte uns angesprochen, ob wir ihrem Sohn helfen könnten. Er hatte eine Gesellschaft gekauft und es hat – vorsichtig formuliert – nicht ganz so gut funktioniert. Nach mehreren gemeinsamen Gesprächen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass weitere Investitionen oder Finanzierungsmittel allein nicht die Lösung darstellen.

Dem Gesellschafter-Geschäftsführer musste eine Person zur Seite gestellt werden, die etwas davon verstand, wie man einen Betrieb erfolgreich in die Zukunft führt.

Wir wandten uns an einen zu unserer Mandantschaft gehörenden Unternehmensberater. Er war bereit, sich nicht nur zu beteiligen, sondern auch sein Know-how und seine Arbeitskraft sowie sein Verhandlungsgeschick mit Banken usw. einzubringen. Nach mehreren Gesprächen zu dritt hatten wir ein Konzept entwickelt und die beiden Herren wurden sich einig.

  • die Beratungen mit den Banken verliefen erfolgreich
  • die Produktstruktur wurde geändert
  • die Betriebsprozesse wurden sukzessive effektiver gestaltet
  • der Verkauf wurde angekurbelt.

Das Unternehmen wurde ein Erfolg

Vor ca. fünf Jahren haben die beiden Herren ihre Firmenanteile erfolgreich an einen ausländischen Investor verkauft und arbeiten auch heute noch gerne für das Unternehmen.  

Persönlich erinnere ich mich gerne an die damalige Aussage des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers auf meine Frage, ob er bereit sei, die Hälfte seiner Beteiligung für die guten Zukunftsaussichten quasi „zu verschenken“.
Seine Antwort lautete tatsächlich:

„Lieber besitze ich die Hälfte von etwas als 100 % von gar nichts.“

Bei diesem Fall freut uns nicht nur, dass wir den ganzen Weg gemeinsam erfolgreich gehen konnten, sondern auch, dass wir heute sowohl die Gesellschaft als auch die beiden ehemaligen Gesellschafter privat nach wie vor steuerlich beraten.

Stephan Bienger

Bienger & Mutz

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